Weitere Entscheidung unten: VG Gießen, 28.04.2004

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4222
LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03 (https://dejure.org/2004,4222)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03 (https://dejure.org/2004,4222)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 1588/03 (https://dejure.org/2004,4222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 85, 88 91 SGB IV
    Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Mensch - außerordentliche Kündigung - Zustimmung des Integrationsamtes - mündliche Mitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer Schwerbehinderten; Umfang der Mitbestimmung des Integrationsamts; Vorausssetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Entscheidung des Integrationsamts; Zustimmung des Integrationsamtes erst nach schriftlicher Kündigung; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 85, 88 91 SGB IV
    Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 85; SGB IV § 88; SGB IV § 91
    Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustimmung des Integrationsamts zu einer außerordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 56 (Ls.)
  • DB 2004, 1108
  • NZA-RR 2004, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
    Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
    Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    Auf die Revision der beklagten Stadt wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 1588/03 - aufgehoben.
  • LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05

    Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des

    bb) Andererseits ergibt sich aus § 91 Abs. 3 SGB IX aber eindeutig, dass jedenfalls nicht irgendeine sondern eine zustimmende Entscheidung des Integrationsamts getroffen worden sein muss (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 748/98; LAG Düsseldorf DB 2004, 1108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19814
VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04 (https://dejure.org/2004,19814)
VG Gießen, Entscheidung vom 28.04.2004 - 8 G 2086/04 (https://dejure.org/2004,19814)
VG Gießen, Entscheidung vom 28. April 2004 - 8 G 2086/04 (https://dejure.org/2004,19814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 BBiG

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Anordnungsgrundes und eines Anordnungsanspruchs; Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung als Tierarzthelferin

  • Der Betrieb

    Entscheidung über vorgezogene Zulassung einer Auszubildenden zur Prüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gießen, 22.09.1998 - 8 G 1545/98

    Krankenpflegeprüfung; Zulassung; Fehlzeiten; Leistungsnachweise; Zwischenexamen

    Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
    Solche Einzelheiten für die Zulassung zur Prüfung sind entsprechend § 41 BBiG schon deshalb eindeutig in der Prüfungsordnung zu regeln, um eine am Gleichheitssatz des Grundgesetzes orientierte Beurteilung der Auszubildenden zu gewährleisten (vgl. VG Gießen, B. v. 22.09.1998 - 8 G 1545/98 -, PflR 2002, 110, 114; Wohlgemuth, BBiG, Komm., 2. Aufl., 1995, § 40 Rdnr. 7).
  • VG Köln, 13.04.1993 - 10 L 572/93
    Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
    Zwar muss im Rahmen der Entscheidung über eine vorgezogene Zulassung zur Prüfung berücksichtigt werden, dass dem Auszubildenden nicht wesentliche Teile seiner Ausbildung fehlen (vgl. VG Köln, B. v. 13.04.1993 - 10 L 572/93 -, S. 3 BA; Leinemann/Taubert, a.a.O., Rdnr. 11).
  • VG Regensburg, 19.04.1996 - 5 E 96.740
    Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
    Zwar besteht nach dieser Vorschrift ebenso wie nach § 40 Abs. 1 BBiG grundsätzlich lediglich ein Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung (vgl. VG Regensburg, B. v. 19.04.1996 - 5 E 96.740 -, S. 5 BA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht