Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 85, 88 91 SGB IV
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schwerbehinderter Mensch - außerordentliche Kündigung - Zustimmung des Integrationsamtes - mündliche Mitteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer Schwerbehinderten; Umfang der Mitbestimmung des Integrationsamts; Vorausssetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Entscheidung des Integrationsamts; Zustimmung des Integrationsamtes erst nach schriftlicher Kündigung; ...
- LAG Düsseldorf
§§ 85, 88 91 SGB IV
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 85; SGB IV § 88; SGB IV § 91
Schwerbehinderter Mensch, außerordentliche Kündigung, Zustimmung des Integrationsamtes, mündliche Mitteilung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen einer wirksamen Zustimmung des Integrationsamts zu einer außerordentlichen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 24.09.2003 - 5 Ca 2162/03
- LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Papierfundstellen
- NZS 2005, 56 (Ls.)
- DB 2004, 1108
- NZA-RR 2004, 406
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98
Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986). - BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22.07.2003 - 1 AZR 496/02 - n. v.; BAG, Urteil vom 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - AP Nr. 155 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion
Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2004 - 5 Sa 1588/03
Darüber hinaus folgt die Berufungskammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber die außerordentliche oder die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist bereits dann gegenüber einem Schwerbehinderten erklären kann, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG (heute: § 91 Abs. 3 SGB IX) mündlich oder fernmündlich bekannt gegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle (heute: Integrationsamt) bedarf es hingegen nicht (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.08.1999 - 2 AZR 748/98 - AP Nr. 7 zu § 21 SchwbG 1986; BAG, Urteil vom 09.02.1994 - 2 AZR 720/93 - AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986).
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04
Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin …
Auf die Revision der beklagten Stadt wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 1588/03 - aufgehoben. - LAG München, 09.11.2005 - 10 Sa 532/05
Fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Zustimmung des …
bb) Andererseits ergibt sich aus § 91 Abs. 3 SGB IX aber eindeutig, dass jedenfalls nicht irgendeine sondern eine zustimmende Entscheidung des Integrationsamts getroffen worden sein muss (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 748/98; LAG Düsseldorf DB 2004, 1108).
Rechtsprechung
VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 40 Abs 1 BBiG
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Anordnungsgrundes und eines Anordnungsanspruchs; Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung als Tierarzthelferin
- Der Betrieb
Entscheidung über vorgezogene Zulassung einer Auszubildenden zur Prüfung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2004, 1108
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gießen, 22.09.1998 - 8 G 1545/98
Krankenpflegeprüfung; Zulassung; Fehlzeiten; Leistungsnachweise; Zwischenexamen
Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
Solche Einzelheiten für die Zulassung zur Prüfung sind entsprechend § 41 BBiG schon deshalb eindeutig in der Prüfungsordnung zu regeln, um eine am Gleichheitssatz des Grundgesetzes orientierte Beurteilung der Auszubildenden zu gewährleisten (vgl. VG Gießen, B. v. 22.09.1998 - 8 G 1545/98 -, PflR 2002, 110, 114;… Wohlgemuth, BBiG, Komm., 2. Aufl., 1995, § 40 Rdnr. 7). - VG Köln, 13.04.1993 - 10 L 572/93
Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
Zwar muss im Rahmen der Entscheidung über eine vorgezogene Zulassung zur Prüfung berücksichtigt werden, dass dem Auszubildenden nicht wesentliche Teile seiner Ausbildung fehlen (vgl. VG Köln, B. v. 13.04.1993 - 10 L 572/93 -, S. 3 BA;… Leinemann/Taubert, a.a.O., Rdnr. 11). - VG Regensburg, 19.04.1996 - 5 E 96.740
Auszug aus VG Gießen, 28.04.2004 - 8 G 2086/04
Zwar besteht nach dieser Vorschrift ebenso wie nach § 40 Abs. 1 BBiG grundsätzlich lediglich ein Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung (vgl. VG Regensburg, B. v. 19.04.1996 - 5 E 96.740 -, S. 5 BA).